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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für "My Shop Hotline"


(Stand Januar 2008)

Für die Abwicklung und Ausführung von Verträgen über die Dienstleistung „My Mobile Mail“ der Telesense Technik GmbH & Co. KG gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 1 Umfang und Einzelheiten der Dienstleistungen

1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG bietet IT-Dienstleistungen aller Art an. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung einer Exchange- und BlackBerry-Installation, des BlackBerry-Push-Dienstes sowie ggf. eines Mailservers bzw. eines HostedExchange-Postfachs. Die Dienstleistungen werden im Rahmen des jeweiligen Vertrages und der betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Verfügung gestellt.

2. Die Nutzung der Dienstleistung „My Mobile Mail“ ist nur im Zusammenhang mit einem BlackBerry Handheld oder einem vergleichbaren E-Mail-Push fähigem Endgerät möglich.

3. Für ggf. erforderliche Softwareinstallationen des Auftraggebers in seiner Soft- und Hardware ist er selbst verantwortlich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

4. Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Vertrag ist mit Eingang des Auftrages bei der Telesense Technik GmbH & Co. KG wirksam.


§ 2 Bonitätsauskünfte

1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG behält sich vor, die Vertragserfüllung von einer vorherigen Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Erfolgt eine Bonitätsprüfung, besteht kein Anspruch auf Vertragsausführung bis zum Abschluss der Prüfung oder bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

2. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG ist befugt, bei der für den Auftraggeber zuständigen SCHUFA-Gesellschaft sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG und BÜRGEL Auskünfte über ihn einzuholen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass alle für die genannten Organisationen relevanten Daten während der Vertragsausführung und -auflösung an diese übermittelt werden dürfen, wenn keine höher zu bewertenden Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen. Die getroffene Vereinbarung gilt auch im Falle der Änderung der Adressdaten des Auftraggebers.

3. Auf Verlangen erteilt die Telesense Technik GmbH & Co. KG dem Auftraggeber Auskunft über die übermittelten Daten.


§ 3 Mitwirkungspflichten

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alles Nötige zum reibungslosen Ablauf der Vertragsbeziehung beizutragen. Unterbrechungen oder Behinderungen der Ausführung der Dienstleistung sind schnellstmöglich zu beheben.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte oder Produkte durch die Dienstleistung „My Mobile Mail“ zu verbreiten oder anzubieten, die gesetzes- oder sittenwidrig sind. Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen, durch die der Eindruck entstehen kann, seine Angebote oder Dienstleistungen würden von der Telesense Technik GmbH & Co. KG erbracht.


§ 4 Informationspflichten

1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung ihrer Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Telesense Technik GmbH & Co. KG umfassend über geplante Änderungen der Auftragsausführung zu unterrichten. Er ist weiterhin verpflichtet, der Telesense Technik GmbH & Co. KG fortlaufend alle Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, die für die korrekte Ausführung des geschlossenen Vertrages notwendig sind.

3. Terminänderungen, sowie Änderungen der Ausführungsmodalitäten der Dienstleistung „My Mobile Mail“ müssen mit mindestens einem Tag Vorlaufzeit der Telesense Technik GmbH & Co. KG mitgeteilt werden.

4. Terminänderungen ohne vorherige Benachrichtigung sind nicht wirksam. Der Auftraggeber trägt bei Nichteinhaltung der Vorlauffrist die darauf zurückzuführenden Mehrkosten.

5. Unterbrechungen bei der Vertragsdurchführung aufgrund technischer Wartungsarbeiten/Veränderungen müssen von beiden Seiten rechtzeitig (mindestens 24h im Voraus) mitgeteilt werden. Erfolgt eine rechtzeitige Mitteilung, kann weder die vereinbarte Vergütung noch entgangener Gewinn durch die Vertragspartner geltend gemacht werden.


§ 5 Vergütung

1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG behält sich die Anpassung der Entgelte vor. Eine Erhöhung der Entgelte ist insbesondere bei Entgelterhöhung durch technische/nichttechnische Drittanbieter möglich.

2. Die Entgelterhöhungen müssen dem Vertragpartner mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt werden.

3. Mit Entgelterhöhung erlischt der Anspruch auf Fortführung des Vertrages zu den ursprünglichen Konditionen. Die Entgelterhöhung wird Vertragsbestandteil und ersetzt die entsprechenden Klauseln des ursprünglichen Vertrages.

4. Der Auftraggeber hat bei Entgelterhöhungen das Recht, den Vertrag nach Zugang der Mitteilung über die Entgelterhöhung gemäß § 6 (1) zu kündigen.

5. Der Auftraggeber hat die unverzügliche Begleichung der Rechungen sicherzustellen. Dies kann durch Erteilung einer Einzugsermächtigung geschehen. Besteht eine Einzugsermächtigung nicht, sind die Rechnungen nach Erhalt durch Überweisungen auf das Konto der Telesense Technik GmbH & Co. KG zu begleichen.

6. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich schriftlich zu erheben. Zur leichteren Bearbeitung der Beanstandungen, sollen die betroffenen Positionen klar benannt werden. Wird die Beanstandung nicht binnen 2 Wochen begründet, gilt sie als zurückgenommen.

7. Noch nicht durch die Telesense Technik GmbH & Co. KG als berechtigt anerkannte Einwendungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnung.

8. Über den gerügten Betrag hinaus besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

9. Zuviel gezahlte Beträge werden nach Vereinbarung mit der nächsten Rechnung verrechnet oder zurücküberwiesen.

10. Kann aufgrund technischer oder/und sonstiger Probleme seitens des Auftraggebers die geschuldete Leistung von der Telesense Technik GmbH & Co. KG nicht erbracht werden, ist trotzdem die volle Vergütung geschuldet.


§ 6 Kündigung

1. Die Mindestvertragslaufzeit ist in verschiedene Pakete gestaffelt.
Im Basic- Paket beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Im Classic- Paket beträgt die Mindestvertragslaufzeit 6 Monate. Im Premium- Paket fällt keine Mindestvertragslaufzeit an.

2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufszeit (im weiteren Verlauf MVZ) kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen.

3. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis, nach Ablauf der MVZ mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen.

4. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber mindestens zwei Rechnungen nicht beglichen hat.

5. Schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten aus § 3 sowie schwerwiegende Verletzungen der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Treuepflichten, berechtigen beide Vertragsseiten zur fristlosen Kündigung, wenn die Fortführung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

6. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.


§ 7 Haftung

1. Für Störungen die auf Stromausfälle, Telefonnetzüberlastung, Carrier- oder Providerausfall etc. zurückzuführen sind, muss die Telesense Technik GmbH & Co. KG nur insoweit einstehen, als Ihr nachgewiesen werden kann, dass sie die Ursache der Störung grob fahrlässig mitverursacht hat.

2. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG haftet nicht für Vermögensschäden durch fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter und ihrer gesetzlichen Vertreter. Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen.

3. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung der Telesense Technik GmbH & Co. KG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Eine Haftungseinschränkung besteht ausdrücklich nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5. Die Haftung für den Verlust aufgezeichneter Daten ist auf solche Schäden beschränkt, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung aufgetreten wären. Beruht der Verlust von Daten bzw. Programmen auf einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung des Auftraggebers haftet die Telesense Technik GmbH & Co. KG für diesen Schaden nicht.

6. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die durch Verlust oder Überlassung der Zugangsdaten für die Dienstleistung „My Mobile Mail“ an Dritte entstehen.

7. Ist der Auftraggeber durch die angegebenen Nummern, Adressen, etc. nicht erreichbar, haftet die Telesense Technik GmbH & Co. KG nicht für daraus resultierende Einbußen.

8. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG haftet nicht für Vermögensschäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Obliegenheiten gemäß § 3 Absatz 2 nicht erfüllt.


§ 8 Gewährleistung

1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Leistungen nur insoweit, wie diese nicht auf Leistungen Dritter beruhen, die keine Erfüllungsgehilfen sind. Im Falle fehlerhafter oder unterbrochener Übertragungswege Dritter oder fehlerhafter Server Dritter wird die störungsfreie Nutzung der Leistungen der Telesense Technik GmbH & Co. KG nicht gewährleistet.

2. Soweit die Telesense Technik GmbH & Co. KG werkvertragliche Leistungen erbringt verjähren Ansprüche wegen eines Mangels 12 Monate nach Abnahme der Werkleistung. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.



§ 9 Verschwiegenheitsverpflichtung

1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG sichert dem Auftraggeber zu, über alle für den Auftraggeber entgegengenommenen Informationen unbefristet Stillschweigen zu bewahren.

2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich unbefristet über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


§ 10 Kundenschutzreglung

Die Telesense Technik GmbH & Co. KG und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, weder über vertragliche noch über finanzielle Angelegenheiten mit dem Kunden des Auftraggebers zu verhandeln oder hierüber Auskünfte zu erteilen.


§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

1. Ändert die Telesense Technik GmbH & Co. KG diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich, so ist der Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht innerhalb von zwei Wochen.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand Berlin-Charlottenburg.


 

 
 
 
 
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